Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre ( 17 Jahre für Teilnehmer am ‚Begleiteten Fahren mit 17‘ ), Klassen AM und L mit eingeschlossen

Die zum 01.04.2021 eingeführte neue Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
  • eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung ( Schaltkompetenznachweis ) durch die Fahrschule