Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre, Klasse A1 und AM mit eingeschlossen
Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt und die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach 2 Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt )


