Klasse AM

Mindestalter: 15 Jahre – nur im Inland bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h erreichen können. Der Hubraum des Verbrennungsmotors muss auf 50 ccm begrenzt sein. Bei Elektrofahrzeugen dürfen 4 kW nicht überschritten werden. Auch Beiwagen sind erlaubt.

Leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h erreichen können. Der Hubraum des Verbrennungsmotors muss auf 50 ccm begrenzt sein. Bei Elektrofahrzeugen dürfen 4 kW nicht überschritten werden.

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h erreichen können. Der Hubraum des Verbrennungsmotors muss auf 50 ccm begrenzt sein. Bei Elektrofahrzeugen dürfen 4 kW nicht überschritten werden. Die Leermasse des Fahrzeugs darf höchstens 350kg betragen. Zum Beispiel Minicars