Klasse AM
Mindestalter: 15 Jahre – nur im Inland bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h erreichen können. Der Hubraum des Verbrennungsmotors muss auf 50 ccm begrenzt sein. Bei Elektrofahrzeugen dürfen 4 kW nicht überschritten werden. Auch Beiwagen sind erlaubt.
Leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h erreichen können. Der Hubraum des Verbrennungsmotors muss auf 50 ccm begrenzt sein. Bei Elektrofahrzeugen dürfen 4 kW nicht überschritten werden.
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h erreichen können. Der Hubraum des Verbrennungsmotors muss auf 50 ccm begrenzt sein. Bei Elektrofahrzeugen dürfen 4 kW nicht überschritten werden. Die Leermasse des Fahrzeugs darf höchstens 350kg betragen. Zum Beispiel Minicars


