Klasse A
Mindestalter: 21 Jahre, Klassen A2, A1 und AM mit eingeschlossen
Mindestalter Besonderheiten!
24 Jahre bei Direkteinstieg und 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2.
Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Fahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW.


