Klasse A

Mindestalter: 21 Jahre, Klassen A2, A1 und AM mit eingeschlossen

Mindestalter Besonderheiten!

24 Jahre bei Direkteinstieg und 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Fahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW.